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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://karriere.lhpb.de. Wir bemühen uns, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen der WCAG 2.1 – Konformitätsstufe AA – barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist zum Großteil barrierefrei gestaltet. Sie erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 AA.

Besondere Hinweise

- Links die einen neuen Tab öffnen sind als solche in den Attributen gekennzeichnet
- Links, die ein Pop-Up öffnen sind als solche in den Attributen gekennzeichnet
- Links sind deutlich sichtbar und haben überwiegend eine eindeutige Beschreibung
- Wenn Links keine eindeutige Beschreibung haben, werden die Links mit Attributen genauer beschrieben
- Schrift und Kontrast sind gut lesbar umgesetzt

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei:

Gebärdensprache (DGS) 
Aktuell gibt es keine Inhalte in Gebärdensprache. Wir arbeiten an Verbesserungen auf unserer Website.

Alternativ Texte für Bilder
Unsere Bilder haben aktuell keine alternativen Texte hinterlegt

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 07.08.2026 erstmals von der Lebenshilfe Peine-Burgdorf GmbH erstellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 17.08.2026.


Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des BFSG vereinbar sind.

Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular auf: https://www.lhpb.de/kontakt


Durchsetzungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, die Schlichtungsstelle des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einzuschalten. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Schlichtungsstelle des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können:

https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle_node.html